Uran
ist ein für Pflanzen, Menschen und Tiere nicht essentielles Spurenelement
und wirkt als Schwermetall chemotoxisch, als
Radionuklid radiotoxisch (mutagen,
kanzerogen, teratogen).
Der Hintergrundwert für Uran in Oberflächenwässern Deutschlands liegt bei
0,33 Mikrogramm Uran pro Liter (µg U/l) und wird von europaweiten
Untersuchungen (FOREGS-Atlas
2005) mit einem ermittelten Medianwert von 0,32 µg U/l für Europa bestätigt
(M. Birke et al., Geochemischer Atlas der Bundesrepublik Deutschland, BGR
2006).
In
der Trinkwasserverordnung fand sich lange kein Grenzwert für Uran. Das
Umweltbundesamt (UBA) empfahl jedoch gemäß § 6 (1) TrinkwV 2001 als
Höchstkonzentration für Uran im Trinkwasser einen lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert (LW) von 10
Mikrogramm Uran pro Liter (10 µg U/l) Wasser einzuhalten. Dieser Leitwert
soll für alle Risikogruppen gelten (BfR-Statusseminar,
Dieter 2005). In Anlehnung an den Urangrenzwert der Mineral- und Tafelwasserverordnung
wurde ein Grenzwert von 2 µg U/l auch für Trinkwasser diskutiert. Am 11.
Mai 2011 hat das Bundesgesundheitsministerium jedoch die Änderung der
Trinkwasserverordnung von 2001 bekannt gegeben.
Sie tritt am 1. November 2011 in Kraft und legt einen Uran-Grenzwert von 10
Mikrogramm pro Liter fest. Demgegenüber darf Mineralwasser, das als
„geeignet für die Zubereitung als Säuglingsnahrung“ beworben wird, nicht
mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Demnach wäre Leitungswasser
nicht mehr unbesehen für Säuglinge geeignet.
Je
nach Natur der geologischen Formation und anthropogener Nutzung der Böden
(Landwirtschaft, Bergbau) können Grundwässer und aus solchen gewonnenes
Trinkwasser Uran auch in höheren Konzentrationen als 10 µg U/l enthalten. In
Analogie zu § 9 Abs.6-8 TrinkwV
2001 erachtete das Umweltbundesamt einen Maßnahme(höchst)wert von 20 µg U/l
für eine Belastungsdauer von bis zu zehn Jahren als „gesundheitlich duldbar“. Trinkwässer mit höheren Urangehalten werden
entweder nicht mehr verteilt, oder sie werden bereits jetzt oder in
nächster Zukunft zur Entfernung von Uran auf Werte von unter 10 µg U/l
aufbereitet (BfR-Statusseminar,
Dieter 2005). Mehrere technische Verfahren zur Uranentfernung sind derzeit
in der Erprobung.
Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzte 2004 ihren provisorischen
lebenslang gesundheitlich duldbaren
Trinkwasserleitwert (provisional drinking
water
guide
value)
von 2 µg U/l auf 15 µg U/l hoch – bei unveränderter Berechnungsgrundlage.
Im Juli 2011 schließlich hob die WHO in ihrer Trinkwasser-Richtlinie diesen
Wert erneut an, diesmal sogar auf 30 µg/l. Dies würde sich aus neuen
epidemiologischen Studien ableiten lassen und ersetze den bisherigen Wert,
der aus tierexperimentellen Studien abgeleitet worden sei, begründet das
die WHO. Außerdem berücksichtige dieser Wert die „Schwierigkeiten in Bezug
auf die technische Realisierbarkeit kleinerer Werte“ in der
Trinkwasserversorgung.
Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sah
vorübergehend einen Urangrenzwert für Säuglingsnahrung von 0,2 µg/l vor,
erhöhte ihn dann auf Anforderung aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
und dem Umweltbundesamt (UBA) auf 2 µg/l.
Die
Verbraucherrechteorganisation
foodwatch
forderte, Mineralwässer, die mehr
als 2 µg U/l enthalten, mit dem Warnhinweis
„Nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und Nahrung von Kindern bis
7 Jahre“ zu versehen.
Verbraucherschützer
setzen sich für die Uran-Kennzeichnungspflicht beim Trinkwasser und
abgepacktem Wasser ein.
http://www.bfr.bund.de/cm/208/bfr_empfiehlt_die_ableitung_eines_europaeischen_hoechstwertes_fuer_uran_in_trink_und_mineralwasser.pdf
* Informationen zur Probennahme
und Analyse:
Die Daten zu Urangehalten in Flaschenwässern entstammen der
am Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde der ehemaligen
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig Völkenrode
(FAL-PB) erstellten und gepflegten Datenbanken zu Uran in
Umweltkompartimenten. Die darin gesammelten Daten entstammen sowohl eigenen
Analysen und Analysen der BGR, als auch Analysendaten, die in der
einschlägigen Literatur referiert und von FAL-PB validiert wurden.
Die von FAL-PB analysierten Flaschenwässer wurden zwischen
2000 und 2007 im Lebensmittelhandel erworben und nach Druckaufschluss
mit Salpetersäure mittels ICP-QMS auf ihren Urangehalt untersucht. Die
Daten aus der Literatur wurden erst nach Validierung der Urangehalte durch
Analysen von FAL-PB in die Datenbank übernommen.
Haftungsausschluss:
Die von FAL-PB (Autor) herausgegebenen Analysendaten sind
Eigentum des Institutes für Pflanzenernährung und Bodenkunde der FAL. Alle
von FAL-PB durchgeführten Analysen wurden mit größter Sorgfalt unter
Beachtung der Regeln "Guter Laborpraxis" (GLP) erstellt. Die hier
veröffentlichten Daten dienen primär der Information von VerbraucherInnen.
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Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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Der Forschungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat seit dem 1. Januar 2008
eine neue Struktur. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft (BBA), die Bundesanstalt für Züchtungsforschung an
Kulturpflanzen (BAZ) und die Institute für Pflanzenernährung und Bodenkunde
sowie Pflanzenbau und Grünlandwirtschaft der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL) wurden zum Julius Kühn-Institut -
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen zusammengeschlossen.
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